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Der Diemar Jung Zapfe-Blog

Die verbale Besitzurkunde

Wer zuerst kommt, steckt im ursprünglichen Wortsinn zuerst seinen Claim ab. Er nimmt damit etwas in Besitz. Im Falle einer Marke ist es kein Land, sondern ein Begriff. Die neue Marke besetzt ein Schlagwort oder eine Wortkombination in Form eines sprachlichen Claims. Jedes Mal, wenn dieses Schlagwort fällt, wird die Marke im passenden Kontext durch den Claim assoziiert. Was Sie im Kopf des Kunden besetzen, nimmt Ihnen so leicht kein Konkurrent wieder ab, falls Sie konsistent bleiben.

Kontakt
Frank Diemar
Geschäftsführender Gesellschafter
Mail: diemar@diemar-jung-zapfe.de
Telefon: 0361 301920

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